text-webp

Garantieverlängerung

HINWEISE ZUR GARANTIEVERLÄNGERUNG

  1. Wir gewähren unseren Kunden für alle ZEMO E-Bikes ab dem Modelljahr 2017 eine Garantie von fünf Jahren ab Kaufdatum auf den Rahmen und die technischen Komponenten wie Motor, Motorsteuerung und Display.
     
  2. Garantieansprüche sind unter Vorlage des Kaufbelegs oder eines anderen aussagekräftigen Dokuments vom Endkunden unverzüglich nach Auftreten eines Mangels bei einem autorisierten ZEMO-Fachhändler geltend zu machen. Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder durch eine Neulieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
  3. Eine Inanspruchnahme der Garantieleistungen setzt eine Registrierung des ZEMO-Fahrrads entweder bei einem autorisierten ZEMO-Fachhändler oder online unter www.zemo.com innerhalb von 6 Wochen nach Kaufdatum voraus.
     
  4. Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung sind auf einen Folgebesitzer übertragbar. Dieser muss bei einer Inanspruchnahme der Garantieleistung einen Kaufnachweis vorlegen, der das registrierte ZEMO E-Bike eindeutig identifiziert.
     
  5. Unsere Garantie gilt nur für Komplettfahrräder, die bei Erstkauf von einem autorisierten ZEMO-Fachhändler endmontiert und justiert wurden. Ferner muss das ZEMO E-Bike wenigstens einmal jährlich von einem autorisierten Fachhändler gewartet worden sein. Garantieleistungen sind ferner in folgenden Fällen ausgeschlossen:
     
    • Ein Anspruch auf eine Garantieleistung besteht nicht bei bloß geringfügigen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer ZEMO E-Bikes unerheblich sind, ferner für Schäden aufgrund normaler Abnutzung (z.B. Kratzer am Rahmen), für Verschleißteile sowie für Akkus.
    • Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Mangel aus einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch des ZEMO E-Bikes herrührt, beispielsweise aus einer Überladung sowie bei einer fehlenden oder unzureichenden Wartung.
    • Wir übernehmen des Weiteren keine Garantie bei Schäden aufgrund von Reparaturen, Umbauten, Modifikationen oder anderen Eingriffen, die nicht von einem autorisierten ZEMO-Fachhändler durchgeführt wurden.
    • Unfallschäden oder Schäden aufgrund nachweislicher Dritteinwirkung (z.B. Vandalismus), Feuer oder Frost sind nicht von der Garantieleistung erfasst.
    • Arbeitsleistungen des ZEMO-Fachhändlers sowie weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere für Kosten, die bei einer üblichen Wartung entstehen, stellen keine Garantieleistung dar. Gleiches gilt für Wege- und Transportkosten, Fremdleistungen, Überstundenzuschläge, Fertigungskosten, Ausleihe von spezieller Ausrüstung und Testgeräten sowie sonstige, auf Ersatz außerhalb des E-Bikes entstandener Schäden, es sei denn eine Haftung ist zwingend gesetzlich angeordnet.
       
  6. Vor einer Garantieleistung überprüfen wir das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal 7 Arbeitstage. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für Austauschteile endet mit der Garantiefrist für das ursprüngliche ZEMO E-Bike.
  7.  
  8. Ansprüche aus diesem Vertrag lassen die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers unberührt.
  9.  
  10. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem ZEMO E-Bike. Wenn Sie Fragen zu unseren Garantieleistungen haben, stehen Ihnen unsere autorisierten ZEMO-Fachhändler sowie unser Kundenservice 0221-93338200 zur Verfügung.
dealer zoeken

ZEMO dealer zoeken

Rahmenform
Wählen Sie ihr Land.
Choose your country or region.